Unfallbehandlung

Wir sind für alle privaten Unfälle, sei es im Haus oder beim Sport, Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Wege- und Arbeitsunfälle fallen in die Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaften, die Versicherungsschutz für derartig akute Krankheitsfälle bieten. Mit bundesweiter Abschaffung des H-Arzt-Verfahrens müssen diese Unfälle von einem D-Arzt erstbehandelt werden. Wünschen Sie eine Weiterbehandlung von Unfallfolgen zu Lasten der Berufsgenossenschaft, dann bitten wir um Einholung einer Rücküberweisung vom D-Arzt oder Genehmigung der Berufsgenossenschaft.

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